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Effektbasierte Grenzwerte treten in Kraft - Meilenstein für ein langjähriges Projekt

23. April 2020, Thema: Aquatische Ökotoxikologie Risikobewertung

Effektbasierte Grenzwerte treten in Kraft - Meilenstein für ein langjähriges Projekt

Mit der Änderung der Gewässerschutzverordnung  vom 1. April 2020 wurde ein wichtiges Ziel erreicht: Neu gelten für 19 Pestizide und drei Arzneimittel die vom Oekotoxzentrum erarbeiteten Qualitätskriterien als Grenzwerte für Oberflächengewässer.

Im letzten Jahr hat das Oekotoxzentrum sein 10jähriges Bestehen gefeiert. Schon fast genauso lange arbeitet unsere Risikobewertungsgruppe daran, effektbasierte ökotoxikologische Grenzwerte für Oberflächengewässer herzuleiten, sogenannte Qualitätskriterien. Mit der Aktualisierung der Gewässerschutzverordnung vom 1. April 2020 wurde ein Meilenstein erreicht: Für drei Arzneimittel und 19 Pestizide wurden die vom Oekotoxzentrum erarbeiteten Qualitätskriterien in der Gewässerschutzverordnung verankert.

Substanzspezifische Grenzwerte nötig

Pestizide und andere Mikroverunreinigungen können Wasserlebewesen wie Krebse oder Fische schädigen. Auch das Trinkwasser, das aus grösseren Flüssen und Seen gewonnen wird, wird durch diese Stoffe gefährdet. Um die Ökosysteme zu schützen und die Trinkwasserqualität zu gewährleisten, müssen die Stoffe also reguliert und ihre Konzentration gegebenenfalls reduziert werden. Bis jetzt enthielt die Gewässerschutzverordnung einen allgemeinen Grenzwert von 0.1 μg/L für die Konzentration von organischen Pestiziden in Gewässern, für andere Mikroverunreinigungen galten noch keine Werte. Dieser Einheitswert berücksichtigt allerdings nicht das unterschiedliche Gefährdungspotential der verschiedenen Stoffe. So sind einige Stoffe sehr viel toxischer für Wasserlebewesen als andere.

Um den Schutz der Wasserlebewesen zu verbessern und die Gewässerqualität zu erhalten, braucht es also spezifischere Grenzwerte. An genau diesen Werten arbeitet das Oekotoxzentrum seit 2010 im Auftrag des Bundesamts für Umwelt. So hat es inzwischen für insgesamt 95 Stoffe Vorschläge für Qualitätskriterien für Gewässer hergeleitet (www.oekotoxzentrum.ch/expertenservice/qualitaetskriterien). Dies sind substanzspezifische Konzentrationen für Chemikalien, unterhalb derer keine schädlichen Wirkungen auf Wasserlebewesen erwartet werden. „Wir leiten die Qualitätskriterien nach dem Technischen Leitfaden her, den auch die EU verwendet“, erklärt Marion Junghans, Leiterin der Gruppe Risikobewertung am Oekotoxzentrum. „Als Basis verwenden wir bekannte Toxizitätsdaten für diese Stoffe für zahlreiche Organismengruppen.“

Trinkwasserschutz hat oberste Priorität

Jetzt nahm die Gewässerschutzverordnung zum ersten Mal für einige Pestizide und Arzneimittel substanzspezifische Grenzwerte auf: Für 12 besonders problematische Pestizide gelten neu strengere Grenzwerte, die tiefer als 0.1 μg/L liegen. Dazu gehört beispielsweise das Insektizid Cypermethrin. Ausserdem werden zum ersten Mal Grenzwerte für drei Arzneimittel festgelegt, darunter das häufig verwendete Schmerzmittel Diclofenac.

Daneben unterscheidet die Gewässerschutzverordnung neu zwischen Oberflächengewässern, die der Trinkwassernutzung dienen, und anderen Oberflächengewässern. Für Gewässer, die der Trinkwassernutzung dienen, gilt für Pestizide weiterhin der allgemeine Grenzwert von 0.1 μg/L als Obergrenze. Die Belastung darf in diesen Gewässern damit nicht höher sein als im Trinkwasser selbst, wo die Trinkwasserverordnung einen Höchstwert von 0.1 μg/L vorschreibt. Auf diese Weise bleibt der Schutz des Trinkwassers gewährleistet. In Gewässern, die nicht der Trinkwassernutzung dienen, wird auch berücksichtigt, dass einige Stoffe ein geringeres Risiko für Wasserlebewesen mit sich bringen. Daher wird dort der Grenzwert für mehrere Pestizide wie das Fungizid Cyprodinil erhöht. „Substanzspezifische Grenzwerte sind auch notwendig, um die Wirkung von Stoffmischungen auf Wasserlebewesen zu berechnen“, sagt Marion Junghans.

Die Arbeit an den Qualitätskriterien geht weiter: Das Oekotoxzentrum wird auch in diesem und im nächsten Jahr Qualitätskritierienvorschläge für weitere Substanzen erarbeiten und auf seiner Homepage veröffentlichen. Wenn Sie jeweils über Änderungen oder neue Werte informiert werden wollen, melden Sie sich bitte unter für eine Infomail bei anke.schaefer@oekotoxzentrum.ch.

Die Gewässerschutzverordnung enthält neu effekt-basierte Grenzwerte: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19983281/index.html

Kontakt

Dr. Marion Junghans
Dr. Marion Junghans E-Mail Kontakt Tel. +41 58 765 5401

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