13. Februar 2024, Thema: Risikobewertung
Qualitätskriterien-Dossiers auf Webseite verfügbar
Das Oekotoxzentrum hat Umweltqualitätskriterien für mehr als 100 Stoffe erarbeitet – also substanzspezifische Konzentrationen, unterhalb derer keine schädlichen Wirkungen auf Organismen erwartet werden. Neu stellen wir die zugrundeliegenden Datendossiers auf unserer Webseite zur Verfügung (verlinkt mit dem jeweiligen Wert), so dass diese Bestimmung nachvollzogen werden kann
Für die Bestimmung der Werte recherchieren Expertinnen zunächst die Daten zur akuten und chronischen Toxizität der Stoffe für verschiedene Lebewesen, sowohl aus Zulassungsverfahren als auch aus wissenschaftlichen Veröffentlichungen. Dabei wird auch die Relevanz und Verlässlichkeit der Daten geprüft, da nur Werte verwendet werden dürfen, die die strengen Anforderungen erfüllen. Je nach Menge und Zusammensetzung der verfügbaren Daten bestimmen die Expertinnen den Grenzwert mit unterschiedlichen Methoden.
Seit 2020 wurden die Qualitätskriterienvorschläge des Oekotoxzentrums für 19 Pestizide und 3 Arzneimittel als numerische Anforderungen in die Gewässerschutzverordnung aufgenommen und sind damit gesetzlich verbindlich. In der EU werden effektbasierte Grenzwerte bereits seit 2008 als Umweltqualitätsnormen (environmental quality standards = EQS) in der Wasserrahmenrichtlinie verankert, momentan gelten dort Werte für 45 Einzelsubstanzen oder Substanzgruppen. Neu sollen zusätzliche Substanzen bzw. Substanzgruppen in die EU-Liste aufgenommen werden, so dass die Liste dann 65 Substanzen umfasst. Das Oekotoxzentrum war an der Erarbeitung der zusätzlichen Grenzwerte beteiligt. Während diese vom EU-Parlament bereits angenommen wurden, steht die Bestätigung durch die Mitgliedstaaten noch aus.