06. Dezember 2022, Thema: Risikobewertung
Schutz von Oberflächengewässern und Grundwasser vor neuen Schadstoffen
Die Europäische Kommission hat vor kurzem eine Aktualisierung der Listen der Wasserschadstoffe vorgeschlagen, die in Oberflächengewässern und Grundwasser strenger kontrolliert werden müssen – dies auf Grundlage der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse.
25 Stoffe, deren problematische Auswirkungen auf die Natur und die menschliche Gesundheit gut dokumentiert sind, werden neu in die Listen aufgenommen. Dazu gehören
- PFAS, eine grosse Gruppe von „ewigen Chemikalien“, die unter anderem in Kochgeschirr, Bekleidung und Möbeln, Löschschaum und Körperpflegemitteln verwendet werden,
- zahlreiche Pestizide wie Glyphosat, die Pyrethroide Bifenthrin, Deltamethrin, Esfenvalerat und Permethrin, die Neonicotinoide Acetamiprid, Clothianidin, Imidacloprid (bereits in der GSchV), Thiacloprid (bereits in der GSchV) und Thiamethoxam (bereits in der GSchV), das Herbizid Nicosulfuron (bereits in der GSchV), Triclosan sowie beim Abbau von Pestiziden entstehende Stoffe,
- Bisphenol A, ein Weichmacher und Bestandteil von Kunststoffverpackungen,
- die Hormone 17-Alpha-Ethinylestradiol (EE2, synthethisch) und Beta-Estradiol (E2, natürlich), die Antibiotika Azithromycin und Clarithromycin (beide schon in der GSChV) und die Schmerzmittel Diclofenac (bereits in der GSchV) und Ibuprofen.
In den neuen Vorschriften werden die die kumulativen oder kombinierten Auswirkungen von Gemischen anerkannt und so der Fokus erweitert, der zurzeit noch auf einzelnen Stoffen liegt. So wird neu eine Summenanforderung für die Gruppe der PFAS vorgeschlagen, die sich auf die relative Toxizität in Bezug auf die Referenzsubstanz PFOA bezieht. Neu wird auch eine Summenanforderung für Pestizide und deren relevanten Metaboliten vorgeschlagen, sie sollen eine Konzentrationssumme von 0.5 µg/L nicht überschreiten.
Ausserdem werden die Umweltqualitätsnormen für 16 Schadstoffe, die bereits unter die Vorschriften fallen, darunter Schwermetalle und Industriechemikalien, aktualisiert (meist verschärft) und vier Schadstoffe, die keine EU-weite Bedrohung mehr darstellen, gestrichen. Verschärft wurden unter anderem die EQS für Chlorpyrifos und Diuron.
Mehr Informationen: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_22_6278