Herleitung ökotoxikologischer Qualitätskriterien für Oberflächengewässer
Viele Gewässer sind mit Mikroverunreinigungen wie Arzneimitteln, Pestiziden und Industriechemikalien belastet, welche die Wasserlebewesen bereits bei sehr tiefen Konzentrationen schädigen können. Die risikoreichsten Mikroverunreinigungen in Oberflächengewässern müssen gemessen und beurteilt werden, damit Kantone und Bund Massnahmen zur Reduktion ergreifen können. Um die relevantesten Mikroverunreinigungen zu identifizieren, sind wiederkehrende Spezialuntersuchungen notwendig, für die es ad-hoc Qualitätskriterien zur Beurteilung des Risikos braucht. Ausserdem müssen die risikoreichsten Mikroverunreinigungen im nationalen Monitoring Oberflächengewässerqualität NAWA erfasst und ökotoxikologisch beurteilt werden. Um das Risiko beurteilen zu können, sind auch hier ökotoxikologische Qualitätskriterien nötig. Das Oekotoxzentrum leitet diese Qualitätskriterien zur Risikobeurteilung im Gewässer im Auftrag des BAFU her.
Die EU hat für die Wasserrahmenrichtlinie neue Grenzwertvorschläge für Mikroverunreinigungen erarbeitet, die ca. im Sommer 2024 in Kraft treten sollen. Für diese Grenzwertvorschläge prüft das Oekotoxzentrum die Übertragbarkeit für die Schweiz bzw. arbeitet für schon in der Schweiz priorisierte Mikroverunreinigungen an der Fertigstellung der Dossiers in der EU mit. Ausserdem leitet das Oekotoxzentrum ad-hoc Qualitätskriterien zur Beurteilung des Risikos für die mit der aktuell laufenden Spezialkampagne erfassten Mikroverunreinigungen her. Für die über den Auswahlprozess für NAWA priorisierten Mikroverunreinigungen leitet das Oekotoxzentrum die notwendigen Qualitätskriterien her, um das bestehende Risiko im Gewässer korrekt zu beurteilen. Ausserdem wird eine gewisse Anzahl bestehender Qualitätskriterien aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse aktualisiert.