Kleingewässermonitoring - Handlungsempfehlungen für Risikoregulierung und Monitoring von PSM
Im Rahmen des Zulassungsverfahrens für Pflanzenschutzmittel muss sichergestellt werden, dass die Stoffe keine unannehmbaren Auswirkungen auf Gewässer haben. Dafür werden in der EU und der Schweiz die Konzentrationen der Stoffe, die in Gewässern auftreten können, mit Hilfe von mathematischen Modellen vorausgesagt und mit den Schwellenwerten (regulatorisch akzeptable Konzentrationen, RAK) verglichen. Diese RAK-Werte werden ebenfalls innerhalb des Zulassungsverfahrens auf Basis von ökotoxikologischen Daten und Sicherheitsfaktoren festgesetzt. Doch sind die vorausgesagten PSM-Konzentrationen tatsächlich korrekt? Und bietet die Kombination aus den erwarteten Konzentrationen und den Schwellenwerten einen ausreichenden Schutz für Gewässer? Was heisst das für das Risikomanagement?
Um dies herauszufinden, wird in Deutschland neu die PSM-Belastung von kleinen Gewässern in Landwirtschaftsgebieten mit einer Monitoringkampagne repräsentativ erfasst. Hier werden die ersten Ergebnisse aus diesem Kleingewässermonitoring im Hinblick auf die gesetzlichen Anforderungen zum Gewässerschutz eingeordnet, übergreifende Schlussfolgerungen gezogen und Handlungsempfehlungen für Politik und Regulatorik entwickelt. Ziel ist es herauszufinden, welchen Handlungsbedarf es beim Zulassungsverfahren und dem Kleingewässermonitoring gibt. Das Projekt wird vom deutschen Umweltbundesamt finanziert.
Vortrag
Vom Monitoring zu Massnahmen – Beispiele aus anderen Ländern, Dessau, 10.11.2022