Qualitätskriterien – Aktualisierung für die Gewässerschutzverordnung

Qualitätskriterien – Aktualisierung für die Gewässerschutzverordnung

In Schweizer Gewässern werden regelmässig zahlreiche Mikroverunreinigungen nachgewiesen. Um die Wasserqualität zu beurteilen, verwenden die meisten europäischen Länder ökotoxikologisch basierte Grenzwerte oder Umweltqualitätskriterien, unterhalb derer keine schädlichen Wirkungen auf Wasserorganismen auftreten sollten – in der Schweiz sind diese allerdings bis jetzt noch nicht rechtlich verbindlich. Die Schweizer Gewässerschutzverordnung wurde gerade revidiert. Neu können für die wichtigsten Substanzen, die in die Gewässer gelangen, ökotoxikologisch begründete Anforderungswerte festgelegt werden. 

In den letzten Jahren hat das Oekotoxzentrum im Auftrag des Bundesamts für Umwelt bereits für 83 verbreitete Mikroverunreinigungen Vorschläge für Umweltqualitätskriterien erarbeitet. Alle Vorschläge sind auf unserer Webseite verfügbar. Für 62 dieser Stoffe werden nun die existierenden Qualitätskriterien-Vorschläge auf ihre Aktualität geprüft und gegebenenfalls angepasst. Diese Vorschläge sollen anschliessend unter der neuen Gewässerschutzverordnung rechtlich verbindlich werden.

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Dr. Marion Junghans
Dr. Marion Junghans E-Mail Kontakt Tel. +41 58 765 5401

Aktuelle News

23. April 2020

Effektbasierte Grenzwerte treten in Kraft - Meilenstein für ein langjähriges Projekt

Mit der Änderung der Gewässerschutzverordnung vom 1. April 2020 wurde ein wichtiges Ziel erreicht: Neu gelten für 19 Pestizide und drei Arzneimittel die vom Oekotoxzentrum erarbeiteten Qualitätskriterien als Grenzwerte für Oberflächengewässer.

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